Förderverein

Vorstand des Fördervereins

Unser Verein ist gemeinnützig tätig und fördert ausschließlich Vorhaben des SI-Clubs Ludwigshafen.

Insbesondere fördert der Verein Frauen und Mädchen, soweit diese durch das Geschlecht oder wegen ihrer sozialen Herkunft in Beruf oder Gesellschaft benachteiligt sind.

Mitglied im Förderverein kann jeder werden, der für die Ziele von Soroptimist International eintreten und die sozialen Projekte des SI-Clubs Ludwigshafen unterstützen möchte. Es wird zwischen ordentlichen Mitgliedern (Clubmitglieder SI-LU) und außerordentlichen Mitgliedern (Privatpersonen und Firmen) unterschieden.

Förderverein Soroptimist International Ludwigshafen e.V.

Bank: Sparkasse Vorderpfalz

IBAN: DE72 5455 0010 0193 6873 40
SWIFT/BIC: LUHSDE6AXXX

Vereinfachter Spendennachweis

Bescheinigungen über Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge

Unser Förderverein setzt seine Mitgliedsbeiträge und Spenden so effektiv wie möglich ein und vermeidet hohe Verwaltungs- und Portokosten.

Zur steuerlichen Geltendmachung ist gemäß §50Abs. 2 Nr.2 EstDV für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 200€ ein vereinfachter Spendennachweis zulässig. Hierfür ist beim Finanzamt ein Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) ausreichend.

Zusätzlich reichen Sie die untenstehende Bestätigung des Fördervereins mit ein, das die erforderlichen Steuerangaben (steuerbegünstigter Zweck, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer und Spende oder Mitgliedsbeitrag) beinhaltet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithil

Helfen Sie uns Verwaltungskosten zu sparen!

Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt

Bei Spenden bis 200 Euro dient dieses Formular in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Der Förderverein Soroptimist International Club Ludwigshafen e.V. ist wegen  Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Speyer-Germersheim StNr. 41/659/11498 vom 10.01.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b Abs. 1 EstG steuerlich abzugsfähig.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung und Unterstützung von Mädchen und Frauen verwendet wird.

Herzlichen Dank für Ihre Spende!


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